SETKE
HELLENISCHE
KONFEDERATION
VON
TOURISTISCHEN UNTERKÜNFTERN
INFORMATIONSBLATT FÜR DIE GÄSTE
ÜBER DIE EINHALTUNG DES GESUNDHEITSPROTOKOLLS
BEI DER MASSNAHME GEGEN DAS COVID-19-CORONAVIRUS
Liebe Gäste,
Willkommen in Zaga Apartments
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Unterkunft völlig in
Einklang mit den speziellen Gesundheitsprotokollen steht und dass sich alle
Tourismusunternehmen darauf verlassen, um Maßnahmen gegen das
COVID-19-Coronavirus zu ergreifen, wie im gemeinsamen Ministerialbeschluss Nr.
1881 / 29.5.2020 von den Ministerien für Finanzen, Gesundheit und Tourismus
(Griechisches Amtsblatt 2084 Β’/
29-5-2020) vorgesehen ist.
Alle Mitarbeiter der Unterkunft haben die erforderlichen Schulungen
erhalten, um den Gesundheitsprotokollen nachzukommen.
Die Unterkunft hat vom Tourismusministerium das Zertifizierungssiegel
„Health First“ erhalten, aus dem hervorgeht, dass die Einrichtung alle
Gesundheitsprotokolle einhält.
Bei unserem Versuch, sich an die neuen Umstände der
COVID-19-Coronavirus-Pandemie anzupassen, bitten wir Sie um Ihr Verständnis und
die Einhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der
COVID-19-Coronavirus-Übertragung.
Wir möchten Sie
darüber informieren, dass das Unternehmen keine Haftung gegenüber Personen
übernimmt, was das COVID-19-Coronavirus direkt oder indirekt betrifft, da wir alle
speziellen Gesundheitsprotokolle einhalten und das Zertifizierungssiegel
„Health First“ tragen (Artikel 60 Abs. 5 Gesetz 4688/24-5-2020).
Im Namen des
Managements von Zaga Apartments wünschen wir Ihnen einen angenehmen und sicheren
Aufenthalt!
ALLGEMEINE REGELN
Ø Bei Bedarf steht persönliche Schutzausrüstung zur
Verfügung: Einwegmasken (einfache OP-Masken oder Stoffmasken) und
Einweghandschuhe.
Ø Das Unternehmen orientiert sich gemäß dem Rundschreiben
des Gesundheitsministeriums „Schutz der öffentlichen Gesundheit durch das
SARS-COV-2-Coronavirus in den Wasserversorgungs- und Abwassersystemen“.
Ø Alle Mitarbeiter der Unterkunft wenden die wichtigsten
Maßnahmen an, um die Übertragung des COVID-19-Coronavirus zu verhindern:
Händewaschen, Einsatz von Antiseptika, Einhaltung physischer Abstände,
Vermeidung von Handkontakt mit dem Gesicht und allgemeine Einhaltung der
persönlichen und respiratorischen Gesundheitsmaßnahmen.
Ø Katerina Axiotopoulou wurde zum Koordinator der Unterkunft für die Einhaltung
der Regeln der Gesundheitsprotokolle gegen das COVID-19-Coronavirus ernannt.
Ø Alle gemäß den Richtlinien der Griechischen Nationalen
Organisation für öffentliche Gesundheit (EODY) festgelegten Verfahren zur
Behandlung eines vermuteten COVID-19-Falls werden eingehalten.
Ø Alle Mitarbeiter der Unterkunft verwenden Sie persönliche
Schutzmaßnahmen, die immer verfügbar sind.
Ø Sollte ein Mitarbeiter Symptome im Zusammenhang mit der
Krankheit aufweisen, bleibt er zu Hause und kehrt nur dann zur Arbeit zurück,
wenn der Labortest negativ ist. Darüber hinaus muss jeder, der Kontakt zu einem
Fall hat, zu Hause bleiben. In jedem der oben genannten Fälle muss der
Mitarbeiter den Manager unverzüglich benachrichtigen, um den
Verdachtsfallmanagementplan anzuwenden.
Ø Zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit führt
das Management/ die Verwaltung der Unterkunft Aufzeichnungen über Mitarbeiter
und alle Personen, die in der Unterkunft übernachtet haben, d.h. Name,
Nationalität, Datum der Ankunft und Abreise, Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail),
so dass es möglich ist, mit den engen Kontakten eines COVID-19-Falls zu
kommunizieren, der später identifiziert werden kann.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) wird auch beachtet,
und alle Kunden werden darüber informiert, dass aus Gründen des Schutzes der
öffentlichen Gesundheit Aufzeichnungen geführt werden.
Ø Das Unternehmen verfügt über eine spezielle Ausrüstung (Verbandskasten)
für das Auftreten eines vermuteten Falls wie Handschuhe und Einwegmasken,
Antiseptika, Reinigungstücher, Schürzen, langärmelige Roben und
Laserthermometer.
Ø Beim Check-In und Check-Out werden Maßnahmen zur
Vermeidung von Überfüllung beachtet und Abstände werden eingehalten.
Ø Alle Schlüsselkarten und Schlüssel werden zur
Desinfektion in einen speziellen Behälter gegeben, bevor sie den Gästen
übergeben werden.
Ø Die Unterkunft bietet verlängerte Check-In- und Check-Out-Zeiten
zwischen den Aufenthalten (Check-In ab 15.00 Uhr und Check-Out bis 11.00 Uhr).
Diese Änderung der
Zeitabstände zwischen jedem Check-In und Check-Out ist zwingend erforderlich,
um sicherzustellen, dass der Raum zwischen verschiedenen Kunden gründlich
gereinigt und desinfiziert und auf natürliche Weise ausreichend belüftet wird.
Ø Besucher dürfen die Räume nicht betreten.
Ø Bei einem COVID-19-Fall gelten spezielle
Reinigungsanweisungen gemäß den jeweiligen EODY-Richtlinien.
Ø Während der Arbeit beachten alle Mitarbeiter die
grundlegenden Maßnahmen, um die Übertragung des COVID-19-Coronavirus zu
vermeiden; sie rauchen nicht, konsumieren keine Speisen oder Getränke und sind
mit Handschuhen, Masken (einfache OP-Masken oder Stoffmasken), Robe und
geschlossenen Schuhen ausgestattet.
Ø Die Zimmerreinigung während des Aufenthalts ist nicht
häufig (Vermeidung des Kontakts des Reinigungspersonals mit einem möglichen
Fall und einer weiteren Übertragung) und die Bettwäsche/ Handtücher werden
nicht jeden Tag nur gewechselt, nur auf Anfrage des Kunden.
Ø Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer regelmäßigen
Reinigung und einer Wartezeit von 24 Stunden, bevor der Raum einem Kunden zur
Verfügung steht, oder einer sorgfältigen Reinigung und Desinfektion (z. B. mit
Dampfreiniger) der am meisten berührten Oberflächen des Raums und des
Badezimmers zu wählen.
Ø Die Stoffoberflächen, wo sie vorhanden sind (z. B.
Polstermöbel), werden mit einer Dampfvorrichtung bei einer Temperatur von >
70o C gereinigt.
Ø Das Personal hält beim Sammeln schmutziger Wäsche alle
Hygienevorschriften ein, indem sie die entsprechende persönliche
Schutzausrüstung (spezielle Einwegschürze über Uniform, Handschuhe und Maske)
verwenden.
Ø Gebrauchte Stoffe, Bettwäsche und Handtücher werden in
geschlossenen, markierten Beuteln oder Säcken aufbewahrt, um zur Wäscherei
transportiert zu werden.
Ø Die Trennung (Markierung) von Bereichen schmutziger und
sauberer Wäsche wird sorgfältig durchgeführt.
Ø Die Wagen zum Transport der geschlossenen Säcke mit der
Wäsche werden nach jedem Gebrauch desinfiziert.
Ø Stoffe, Bettwäsche und Handtücher werden in heißen
Kreisen (70° C oder mehr) mit den üblichen Reinigungsmitteln gewaschen.
Ø Wird der Wäschereinigungsservice von einem externen
Partner erbracht, wird die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen für den
ordnungsgemäßen Empfang und die ordnungsgemäße Lieferung geprüft.
Ø Es wird sichergestellt, dass die saubere Wäsche während
der Lagerung und des Transports zu den Nutzungsbereichen (Zimmer, Restaurants
usw.) in einem guten und sauberen Zustand gehalten wird.
Rezeption/ WC
Ø Antiseptikum zur Verwendung durch Kunden (feste oder
nicht feste Geräte) ist an der Rezeption sowie in gemeinsam genutzten WCs
erhältlich. Die Empfangsflächen in der Rezeption werden ebenfalls regelmäßig
desinfiziert.
Ø Die Rezeption ist ordnungsgemäß gestaltet und verfügt
über Bodenmarkierungen in einem Abstand von zwei Metern, an denen die Kunden
stehen sollten, eine ordnungsgemäße Markierung der Abstände im Wartebereich,
eine sichere Anordnung der Möbel und eine ordnungsgemäße Warteschlangenverwaltung,
um die Wartezeit zu verkürzen.
Essräume/ Gemeinschaftsräume
Ø Für Catering-Dienstleistungen und Küchen, zu denen Á-la-carte-Restaurants,
Buffetrestaurants / Frühstücksräumen, Bars im Innen- und Außenbereich gehören,
gelten die einschlägigen Gesundheitsbestimmungen sowie die EODY-Richtlinien.
Ø Darüber hinaus wird auch hier die Händedesinfektion am
Ein- und Ausgang jedes Raums (feste oder nicht feste Geräte) und die Einhaltung
der grundlegenden Maßnahmen zur Vermeidung der Übertragung des COVID-19-Coronavirus
durch das Personal angewendet.
Ø Es gibt Antiseptika zur Trockendesinfektion der Hände in
allen öffentlichen Bereichen (z. B. Rezeption, gemeinsam genutztes WC) in festen
oder nicht festen Geräten.
Pool
Ø Die maximale Gesamtzahl der Personen, die zu einem
bestimmten Zeitpunkt den Pool betreten dürfen, ist eine Person pro 5 m²
Wasseroberfläche.
Management eines vermuteten COVID-19-Falls
Ø Wenn ein Gast Symptome hat, die mit der
COVID-19-Infektion kompatibel sind, gilt Folgendes:
1.
Der Gesundheitsmanager
der Unterkunft kontaktiert EODY UNVERZÜGLICH unter +30 210 5212054 oder 1135
für die medizinische Bewertung des Falls.
2.
Wenn der Patient
dringend einen Krankenhausaufenthalt benötigt, d.h. ein schweres Krankheitsbild
aufweist, wird er als vermuteter COVID-19-Fall in die örtliche
Gesundheitseinheit gebracht. Wenn es nicht möglich ist, einen COVID-19-Fall in
der Gesundheitsinfrastruktur des Gebiets zu behandeln, muss der Transport des
Patienten (Nationales Nothilfezentrum „EKAB“, Wasserrettungswagen, Luftkrankenwagen)
zur nächstgelegenen Gesundheitseinheit vorgesehen sein, wo sie damit umgehen
können.
3.
Wenn der Patient
ein mildes Krankheitsbild hat, wird vom Arzt eine Probe zur Laborbestätigung
von COVID-19 entnommen.
4.
Wenn der Fall vom
untersuchenden Arzt als möglich COVID-19 eingestuft wird, kontaktiert der Gesundheitsmanager
der Unterkunft EODY UNVERZÜGLICH unter +30 210 5212054 oder 1135 (rund um die
Uhr), um einen Verdachtsfall zu melden und Anleitung für die Behandlung zu
erhalten.
5.
Der Patient mit
einem milden Krankheitsbild bleibt in seinem Zimmer, bis die Ergebnisse des
Labortests bekannt gegeben werden.
6.
Während der oben
genannten Wartezeit wird der Eintritt von Personal in das Patientenzimmer
vermieden, solange kein wesentlicher Grund vorliegt. Falls erforderlich, wird
einem Mitarbeiter der Unterkunft empfohlen, sich ausschließlich mit dem
möglichen Fall zu befassen.
7.
Der Arzt und das
Personal der Unterkunft, die den Raum des vermuteten oder später bestätigten
Falls betreten, müssen eine hochschutzfähige persönliche Schutzausrüstung
(Masken, Schutzbrillen, wasserdichte Einwegroben) verwenden. Gleiches gilt für
das Personal, das sich um die Reinigung des Zimmers eines COVID-19-Patienten
kümmert.
8.
Wenn dies als
COVID-19-Fall bestätigt wird, wird der Patient in das spezielle Quarantänehotel
und später in eine Gesundheitseinrichtung gebracht, in der Patienten mit
COVID-19 untergebracht werden, falls er eine Behandlung benötigt. Wenn dies
nicht als COVID-19-Fall bestätigt wird, wird der Patient im Hotel gemäß den
Anweisungen des behandelnden Arztes behandelt.
9.
Der Patient wird
mit einer einfachen OP-Einwegmaske und einem privaten Verkehrsmittel transportiert.
10. Wenn es einen Begleiter des Patienten gibt (z. B. einen
Ehepartner), der nah bei dem Patienten bleiben und sich um ihn kümmern möchte,
sollte dem Begleiter eine einfache OP-Einwegmaske gegeben werden, und er sollte
jedes Mal, wenn er mit Sekreten des Patienten (z. B. Speichel) in Kontakt
kommt, seine Hände gründlich waschen und auf jeden Fall bevor der Begleiter
sein Gesicht berührt oder isst oder trinkt.
11. Die Kontaktdaten des Patienten müssen immer aufgezeichnet
werden, wenn für Eingriffe eine Zustimmung erforderlich ist und der Patient
nicht kommunizieren kann.
12. Gebrauchte Schutzausrüstung (einfache OP-Einwegmaske,
Handschuhe) sollte in einem Behälter entsorgt und nie wiederverwendet werden.
13. Nach dem Entsorgen der Schutzausrüstung sollten die Hände
gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. Im Allgemeinen ersetzen die Handschuhe
ein gründliches Händewaschen nicht, das ein sehr wichtiger Schutz ist.