SETKE

 

HELLENISCHE KONFEDERATION

VON TOURISTISCHEN UNTERKÜNFTERN

 

 

INFORMATIONSBLATT FÜR DIE GÄSTE

ÜBER DIE EINHALTUNG DES GESUNDHEITSPROTOKOLLS

BEI DER MASSNAHME GEGEN DAS COVID-19-CORONAVIRUS

 

Liebe Gäste,

 

Willkommen in Zaga Apartments

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Unterkunft völlig in Einklang mit den speziellen Gesundheitsprotokollen steht und dass sich alle Tourismusunternehmen darauf verlassen, um Maßnahmen gegen das COVID-19-Coronavirus zu ergreifen, wie im gemeinsamen Ministerialbeschluss Nr. 1881 / 29.5.2020 von den Ministerien für Finanzen, Gesundheit und Tourismus (Griechisches Amtsblatt 2084 Β’/ 29-5-2020) vorgesehen ist.

 

Alle Mitarbeiter der Unterkunft haben die erforderlichen Schulungen erhalten, um den Gesundheitsprotokollen nachzukommen.   

 

Die Unterkunft hat vom Tourismusministerium das Zertifizierungssiegel „Health First“ erhalten, aus dem hervorgeht, dass die Einrichtung alle Gesundheitsprotokolle einhält.    

 

Bei unserem Versuch, sich an die neuen Umstände der COVID-19-Coronavirus-Pandemie anzupassen, bitten wir Sie um Ihr Verständnis und die Einhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der COVID-19-Coronavirus-Übertragung.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Unternehmen keine Haftung gegenüber Personen übernimmt, was das COVID-19-Coronavirus direkt oder indirekt betrifft, da wir alle speziellen Gesundheitsprotokolle einhalten und das Zertifizierungssiegel „Health First“ tragen (Artikel 60 Abs. 5 Gesetz 4688/24-5-2020).

Im Namen des Managements von Zaga Apartments wünschen wir Ihnen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLGEMEINE REGELN

 

Ø      Bei Bedarf steht persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung: Einwegmasken (einfache OP-Masken oder Stoffmasken) und Einweghandschuhe.

 

Ø      Das Unternehmen orientiert sich gemäß dem Rundschreiben des Gesundheitsministeriums „Schutz der öffentlichen Gesundheit durch das SARS-COV-2-Coronavirus in den Wasserversorgungs- und Abwassersystemen“.

 

Ø      Alle Mitarbeiter der Unterkunft wenden die wichtigsten Maßnahmen an, um die Übertragung des COVID-19-Coronavirus zu verhindern: Händewaschen, Einsatz von Antiseptika, Einhaltung physischer Abstände, Vermeidung von Handkontakt mit dem Gesicht und allgemeine Einhaltung der persönlichen und respiratorischen Gesundheitsmaßnahmen.

 

Ø      Katerina Axiotopoulou wurde zum Koordinator der Unterkunft für die Einhaltung der Regeln der Gesundheitsprotokolle gegen das COVID-19-Coronavirus ernannt.

 

Ø      Alle gemäß den Richtlinien der Griechischen Nationalen Organisation für öffentliche Gesundheit (EODY) festgelegten Verfahren zur Behandlung eines vermuteten COVID-19-Falls werden eingehalten.

 

Ø      Alle Mitarbeiter der Unterkunft verwenden Sie persönliche Schutzmaßnahmen, die immer verfügbar sind.

 

Ø      Sollte ein Mitarbeiter Symptome im Zusammenhang mit der Krankheit aufweisen, bleibt er zu Hause und kehrt nur dann zur Arbeit zurück, wenn der Labortest negativ ist. Darüber hinaus muss jeder, der Kontakt zu einem Fall hat, zu Hause bleiben. In jedem der oben genannten Fälle muss der Mitarbeiter den Manager unverzüglich benachrichtigen, um den Verdachtsfallmanagementplan anzuwenden.  

 

Ø      Zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit führt das Management/ die Verwaltung der Unterkunft Aufzeichnungen über Mitarbeiter und alle Personen, die in der Unterkunft übernachtet haben, d.h. Name, Nationalität, Datum der Ankunft und Abreise, Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail), so dass es möglich ist, mit den engen Kontakten eines COVID-19-Falls zu kommunizieren, der später identifiziert werden kann.

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) wird auch beachtet, und alle Kunden werden darüber informiert, dass aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit Aufzeichnungen geführt werden.

 

Ø      Das Unternehmen verfügt über eine spezielle Ausrüstung (Verbandskasten) für das Auftreten eines vermuteten Falls wie Handschuhe und Einwegmasken, Antiseptika, Reinigungstücher, Schürzen, langärmelige Roben und Laserthermometer.

 

Ø      Beim Check-In und Check-Out werden Maßnahmen zur Vermeidung von Überfüllung beachtet und Abstände werden eingehalten.

 

Ø      Alle Schlüsselkarten und Schlüssel werden zur Desinfektion in einen speziellen Behälter gegeben, bevor sie den Gästen übergeben werden.

 

Ø      Die Unterkunft bietet verlängerte Check-In- und Check-Out-Zeiten zwischen den Aufenthalten (Check-In ab 15.00 Uhr und Check-Out bis 11.00 Uhr).

Diese Änderung der Zeitabstände zwischen jedem Check-In und Check-Out ist zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass der Raum zwischen verschiedenen Kunden gründlich gereinigt und desinfiziert und auf natürliche Weise ausreichend belüftet wird.

 

Ø      Besucher dürfen die Räume nicht betreten.

 

Ø      Bei einem COVID-19-Fall gelten spezielle Reinigungsanweisungen gemäß den jeweiligen EODY-Richtlinien.

 

Ø      Während der Arbeit beachten alle Mitarbeiter die grundlegenden Maßnahmen, um die Übertragung des COVID-19-Coronavirus zu vermeiden; sie rauchen nicht, konsumieren keine Speisen oder Getränke und sind mit Handschuhen, Masken (einfache OP-Masken oder Stoffmasken), Robe und geschlossenen Schuhen ausgestattet.

 

Ø      Die Zimmerreinigung während des Aufenthalts ist nicht häufig (Vermeidung des Kontakts des Reinigungspersonals mit einem möglichen Fall und einer weiteren Übertragung) und die Bettwäsche/ Handtücher werden nicht jeden Tag nur gewechselt, nur auf Anfrage des Kunden.   

 

Ø      Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer regelmäßigen Reinigung und einer Wartezeit von 24 Stunden, bevor der Raum einem Kunden zur Verfügung steht, oder einer sorgfältigen Reinigung und Desinfektion (z. B. mit Dampfreiniger) der am meisten berührten Oberflächen des Raums und des Badezimmers zu wählen.

 

Ø      Die Stoffoberflächen, wo sie vorhanden sind (z. B. Polstermöbel), werden mit einer Dampfvorrichtung bei einer Temperatur von > 70o C gereinigt.

 

Ø      Das Personal hält beim Sammeln schmutziger Wäsche alle Hygienevorschriften ein, indem sie die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (spezielle Einwegschürze über Uniform, Handschuhe und Maske) verwenden.

 

Ø      Gebrauchte Stoffe, Bettwäsche und Handtücher werden in geschlossenen, markierten Beuteln oder Säcken aufbewahrt, um zur Wäscherei transportiert zu werden.

 

Ø      Die Trennung (Markierung) von Bereichen schmutziger und sauberer Wäsche wird sorgfältig durchgeführt.

 

Ø      Die Wagen zum Transport der geschlossenen Säcke mit der Wäsche werden nach jedem Gebrauch desinfiziert.

 

Ø      Stoffe, Bettwäsche und Handtücher werden in heißen Kreisen (70° C oder mehr) mit den üblichen Reinigungsmitteln gewaschen.

 

Ø      Wird der Wäschereinigungsservice von einem externen Partner erbracht, wird die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Empfang und die ordnungsgemäße Lieferung geprüft.

 

Ø      Es wird sichergestellt, dass die saubere Wäsche während der Lagerung und des Transports zu den Nutzungsbereichen (Zimmer, Restaurants usw.) in einem guten und sauberen Zustand gehalten wird.

 

Rezeption/ WC

Ø      Antiseptikum zur Verwendung durch Kunden (feste oder nicht feste Geräte) ist an der Rezeption sowie in gemeinsam genutzten WCs erhältlich. Die Empfangsflächen in der Rezeption werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert.

 

Ø      Die Rezeption ist ordnungsgemäß gestaltet und verfügt über Bodenmarkierungen in einem Abstand von zwei Metern, an denen die Kunden stehen sollten, eine ordnungsgemäße Markierung der Abstände im Wartebereich, eine sichere Anordnung der Möbel und eine ordnungsgemäße Warteschlangenverwaltung, um die Wartezeit zu verkürzen.

 

Essräume/ Gemeinschaftsräume

Ø      Für Catering-Dienstleistungen und Küchen, zu denen Á-la-carte-Restaurants, Buffetrestaurants / Frühstücksräumen, Bars im Innen- und Außenbereich gehören, gelten die einschlägigen Gesundheitsbestimmungen sowie die EODY-Richtlinien.

 

Ø      Darüber hinaus wird auch hier die Händedesinfektion am Ein- und Ausgang jedes Raums (feste oder nicht feste Geräte) und die Einhaltung der grundlegenden Maßnahmen zur Vermeidung der Übertragung des COVID-19-Coronavirus durch das Personal angewendet.

 

Ø      Es gibt Antiseptika zur Trockendesinfektion der Hände in allen öffentlichen Bereichen (z. B. Rezeption, gemeinsam genutztes WC) in festen oder nicht festen Geräten.

 

Pool

Ø      Die maximale Gesamtzahl der Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt den Pool betreten dürfen, ist eine Person pro 5 m² Wasseroberfläche.

 

Management eines vermuteten COVID-19-Falls

Ø      Wenn ein Gast Symptome hat, die mit der COVID-19-Infektion kompatibel sind, gilt Folgendes:

 

1.      Der Gesundheitsmanager der Unterkunft kontaktiert EODY UNVERZÜGLICH unter +30 210 5212054 oder 1135 für die medizinische Bewertung des Falls.

 

2.      Wenn der Patient dringend einen Krankenhausaufenthalt benötigt, d.h. ein schweres Krankheitsbild aufweist, wird er als vermuteter COVID-19-Fall in die örtliche Gesundheitseinheit gebracht. Wenn es nicht möglich ist, einen COVID-19-Fall in der Gesundheitsinfrastruktur des Gebiets zu behandeln, muss der Transport des Patienten (Nationales Nothilfezentrum „EKAB“, Wasserrettungswagen, Luftkrankenwagen) zur nächstgelegenen Gesundheitseinheit vorgesehen sein, wo sie damit umgehen können.

 

3.      Wenn der Patient ein mildes Krankheitsbild hat, wird vom Arzt eine Probe zur Laborbestätigung von COVID-19 entnommen.

 

4.      Wenn der Fall vom untersuchenden Arzt als möglich COVID-19 eingestuft wird, kontaktiert der Gesundheitsmanager der Unterkunft EODY UNVERZÜGLICH unter +30 210 5212054 oder 1135 (rund um die Uhr), um einen Verdachtsfall zu melden und Anleitung für die Behandlung zu erhalten.

 

5.      Der Patient mit einem milden Krankheitsbild bleibt in seinem Zimmer, bis die Ergebnisse des Labortests bekannt gegeben werden.

 

6.      Während der oben genannten Wartezeit wird der Eintritt von Personal in das Patientenzimmer vermieden, solange kein wesentlicher Grund vorliegt. Falls erforderlich, wird einem Mitarbeiter der Unterkunft empfohlen, sich ausschließlich mit dem möglichen Fall zu befassen.

 

7.      Der Arzt und das Personal der Unterkunft, die den Raum des vermuteten oder später bestätigten Falls betreten, müssen eine hochschutzfähige persönliche Schutzausrüstung (Masken, Schutzbrillen, wasserdichte Einwegroben) verwenden. Gleiches gilt für das Personal, das sich um die Reinigung des Zimmers eines COVID-19-Patienten kümmert.

 

8.      Wenn dies als COVID-19-Fall bestätigt wird, wird der Patient in das spezielle Quarantänehotel und später in eine Gesundheitseinrichtung gebracht, in der Patienten mit COVID-19 untergebracht werden, falls er eine Behandlung benötigt. Wenn dies nicht als COVID-19-Fall bestätigt wird, wird der Patient im Hotel gemäß den Anweisungen des behandelnden Arztes behandelt.

 

9.      Der Patient wird mit einer einfachen OP-Einwegmaske und einem privaten Verkehrsmittel transportiert.

 

10.  Wenn es einen Begleiter des Patienten gibt (z. B. einen Ehepartner), der nah bei dem Patienten bleiben und sich um ihn kümmern möchte, sollte dem Begleiter eine einfache OP-Einwegmaske gegeben werden, und er sollte jedes Mal, wenn er mit Sekreten des Patienten (z. B. Speichel) in Kontakt kommt, seine Hände gründlich waschen und auf jeden Fall bevor der Begleiter sein Gesicht berührt oder isst oder trinkt.

 

11.  Die Kontaktdaten des Patienten müssen immer aufgezeichnet werden, wenn für Eingriffe eine Zustimmung erforderlich ist und der Patient nicht kommunizieren kann.

 

12.  Gebrauchte Schutzausrüstung (einfache OP-Einwegmaske, Handschuhe) sollte in einem Behälter entsorgt und nie wiederverwendet werden.

 

13.  Nach dem Entsorgen der Schutzausrüstung sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. Im Allgemeinen ersetzen die Handschuhe ein gründliches Händewaschen nicht, das ein sehr wichtiger Schutz ist.